Rechtsverstöße: Juristische Kontrolle der EZB
Das Bundesverfassungsgericht wollte mit seinem Urteil sicherstellen, dass die Politik der EZB stets gerichtlich kontrolliert werden kann. Folgende mutmaßliche Rechtsverstöße sind kontrollbedürftig:
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- Erstes Staatsanleihen-Kaufprogramm (PSPP): Das Bundesverfassungsgericht hat der EZB eine Verhältnismäßigkeitsprüfug auferlegt. Die Frist läuft am 5. August 2020 ab. Sollten sich EZB oder Bundesregierung/Bundestag nicht an die Vorgaben des BVerfG halten, sind erneute rechtliche Schritte geboten. Programmumfang: 2,6 Billionen Euro, weitere Erhöhungen sind möglich. [more]
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- Zweites Staatsanleihen-Kaufprogramm (PEPP): Auch mit diesem Programm werden Staatsanleihen angekauft. Die vom BVerfG formulierten Kriterien werden noch viel weniger erfüllt als beim PSPP.
Programmumfang: Nach mehreren Aufstockungen mittlerweile 1,85 Billionen Euro. Weitere Erhöhungen sind zu erwarten.
Rechnet man PEPP und PSPP zusammen, resultieren weit mehr als 3 Billionen Euro. Hier müsste das BVerfG erneut prüfen, ob nicht verbotene monetäre Staatsfinanzierung vorliegt.
- Zweites Staatsanleihen-Kaufprogramm (PEPP): Auch mit diesem Programm werden Staatsanleihen angekauft. Die vom BVerfG formulierten Kriterien werden noch viel weniger erfüllt als beim PSPP.
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- Schuldenaufnahme durch den EU-Haushalt:Nach den EU-Verträgen darf der EU-Haushalt nicht durch Schulden finanziert werden, denn für diese Schulden müssten alle Mitgliedsländer geradestehen. Jetzt soll das Verschuldungsverbot für die EU fallen, weil manche Mitgliedsländer bereits zu hoch verschuldet sind. Im Zweifel müssen die soliden Staaten dann für die gesamten Schulden haften.Programmumfang: 750 Mrd. Euro.
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- ESM-Kredite: Der Bundestag hat einer Kreditlinie über 250 Mrd. Euro bereits zugestimmt, die der Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM) ohne jede Auflage an Länder gewähren soll, die stark von Corona betroffen sind. Damit wird der ESM-Vertrag gleich doppelt gebrochen: Erstens darf der ESM nur Kredite gewähren, wenn die Finanzstabilität der Eurozone bedroht ist (und das ist eindeutig nicht der Fall) und zweitens dürfen Kredite nur unter Auflagen aus einem makroökonomischen Stabilisierungsprogramm gewährt werden.
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- Gemeinsame Europäische Einlagensicherung: Die EU-Kommission plant eine gemeinsame Einlagensicherung für Spareinlagen (EDIS), die die nationalen Sicherungssysteme ersetzen soll.Faktisch bedeutet EDIS eine massive Vergemeinschaftung der Risiken aus den Bankbilanzen zulasten der deutschen Sparer. Denn die vom Sparer finanzierten deutschen Einlagensicherungssysteme würden auch für unzählige faule Kredite insbesondere der Südländer haften. [more]
- EU-Kurzarbeitergeld (SURE-Programm): Das EU Kurzarbeitergeld soll durch Schulden finanziert werden. Das ist unsolide und vertragswidrg. Die EU-Verträge sehen vor, dass die EU alle Haushaltsausgaben durch Eigenmittel deckt.
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Weitere Verfassungsbeschwerden?
Das Bundesverfassungsgericht wollte mit seinem Urteil sicherstellen, dass die Politik der EZB stets gerichtlich kontrolliert werden kann. Solche Verfassungsbeschwerden kosten Geld, viel Geld! Die am 5.5.2020 gewonnene Verfassungsbeschwerde wurde mit Unterstützung des Bündnis Bürgerwille vollständig aus Spenden finanziert und es ist gelungen, mit Herrn Prof. Dr. Hans-Detlef Horn einen ausgezeichneten Prozessbevollmächtigten zu gewinnen.
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