5.August 2020: Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung beim BVerfG eingereicht

Die Europäische Zentralbank (EZB) weigert sich, die wirtschaftlichen Auswirkungen ihrer Niedrigzinspolitik öffentlich darzulegen. Diese aber betreffen viele Bürger ganz unmittelbar. Deswegen wurde heute beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung eingereicht. Zudem wollen wir einen sog. “Bürgerbrief” an Bundestag und Bundesregierung schreiben und laden Sie zur Mitunterzeichnung ein.

Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 5. Mai in einem vielbeachteten Urteil befunden, dass die EZB mit ihrer seit fünf Jahren praktizierten massiven Ausdehnung der Geldmenge gegen die Europäischen Verträge verstößt, weil sie die Auswirkungen dieser Politik auf andere Wirtschaftsbereiche nicht überprüft hat. Das Gericht forderte, dass die EZB folgende mögliche Problemfelder untersucht:

  1. Wie sehr schädigen die Niedrigzinsen die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge (z. B. bei Renten- und Lebensversicherungen)?
  2. Wie stark werden Sparer geschädigt, weil Sparguthaben mit einem negativen Realzins verzinst werden (d. h. einen realen Wertverlust erleiden)?
  3. Führen niedrige Finanzierungskosten zu überhöhten Immobilienpreisen und führen hohe Immobilienpreise zu hohen Mieten?
  4. Ist die Stabilität der Banken und die Sicherheit der Sparguthaben durch die lange Niedrigzinsphase gefährdet?
  5. Steigen durch die Staatsanleihenkäufe der EZB die Staatsausgaben und die Staatsschulden stärker als langfristig tragfähig (Anreize zu unsolider Haushaltspolitik)?

Die EZB behauptet, der Bundesregierung zwischenzeitlich Unterlagen zugestellt zu haben, die diese Fragen beantworten. Die Unterlagen sind jedoch als geheim klassifiziert worden, sodass ihr Inhalt unbekannt ist. Die Bundesregierung hat die Unterlagen – trotz gegenteiliger Ankündigung von Bundesfinanzminister Scholz – auch einen Monat nach Eingang nicht einmal dem Bundesverfassungsgericht zukommen lassen. Der Bundestag hat unseren Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt.

All dies wirft die Frage auf: Was gibt es da zu verbergen? Warum können die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Fragen nicht öffentlich beantwortet werden? Aus welchem Grund dürfen die Bürger nicht erfahren, wie sich die Geldpolitik der EZB auf Altersvorsorge, Sparguthaben, Mieten, Kreditinstitute und Staatsschulden auswirkt?

Wir wollen die Geheimniskrämerei nicht hinnehmen. Deshalb haben wir heute (5.8.2020) einen neuen Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, in dem Akteneinsicht verlangt wird. (Wir bedanken uns für die großzügige finanzielle Unterstützung, die dies ermöglicht hat!).

 

Berichte in der Presse

2020-08-06T14:55:09+00:0005/08/2020|
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