Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung Deutschlands zur Kreditaufnahme der EU2022-02-09T12:46:48+00:00

 

 

Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung Deutschlands zur Kreditaufnahme der EU

Am 25.3.2021 hat der Bundestag  dem Eigenmittelbeschluss zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte  am 26.3.2021.

Der Vorgang ist ungeheuerlich, weil die EU nach den Europäischen Verträgen verpflichtet ist, ihren Haushalt “vollständig aus Eigenmitteln” zu finanzieren (Artikel 311 AEUV). Schulden sind keine Eigenmittel. Sie sind Fremdkapital. Mit einer windigen juristischen Konstruktion versucht die EU, den klaren Willen der Verträge zu umgehen.

Das aktuelle Vorgehen steht im unmittelbaren Widerspruch zur Antwort, die die EU-Kommission am 3.6.2015 auf die Anfrage eines Europaparlamentariers gab: “Was die Verpflichtung zum Ausgleich des EU-Haushalts anbelangt, so lautet die übereinstimmende Auslegung dieses Artikels im Laufe der Zeit, dass der EU-Haushalt nicht durch die Ausgabe von Staatsschulden ausgeglichen werden kann.”

Während der Beratung im  Bundestag äußerte sich der Bundesfinanzminister nicht etwa kritisch zum Vertragsbruch und zu der Tatsache, dass durch die Verschuldung des EU-Haushalts die von Deutschland lange abgelehnte Haftungsunion der Mitgliedsstaaten geschaffen wird, sondern bejubelte dies geradezu: “Es ist der Weg in die Fiskalunion und es ist ein guter Weg für Europas Zukunft”.

Alternative Vorschläge zur Überwindung der Corona-Krise

Bei der Verfassungsbeschwerde geht es keineswegs darum, die Anstrengungen zur Überwindung der Corona-Krise zu hintertreiben. Im Gegenteil: Wir sind fest davon überzeugt, dass es richtig ist, wenn die Mitgliedsstaaten der EU derzeit auch hohe Schulden in Kauf nehmen, um denen zu helfen, die schuldlos in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind oder medizinische Unterstützung brauchen.

Aber Schulden müssen im Einklang mit geltendem Recht aufgenommen werden. Nichts spricht dagegen, dass die Mitgliedsstaaten der EU dies in eigener Verantwortung tun und nichts spricht dagegen, dass sie einen Teil der aufgenommenen Mittel der EU zur Verfügung stellen, um der EU die Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben zu ermöglichen. Wir schaffen das! Selbst ein hochverschuldetes Land wie Italien muss zur Zeit für eine zehnjährige Staatsanleihe weniger als 0,5% Zinsen aufwenden.

Jeder EU-Mitgliedsstaat ist frei, soviele Mittel zur Krisenbekämpfung einzusetzen, wie es ihm nötig erscheint. Aber gerade in einer Krise sollten staatliche Gelder sinnvoll und effizient verwendet werden. Das wird vor allem dadurch gewährleistet, dass man sein eigenes Geld einsetzt. Wer die Gelder anderer Staaten ausgeben darf, neigt zu Verschwendung, Ineffizienz und Über-Inanspruchnahme. Das wollten die Gründungsväter der EU verhindern, als sie der EU untersagten, ihren Haushalt mit Fremdmitteln zu finanzieren.

Bündnis Bürgerwille lässt die Rechtmäßigkeit der Schuldenaufnahme höchstrichterlich überprüfen

Uns allen liegt die Zukunft Europas am Herzen – sie darf aber nicht durch einen eklatanten Rechtsbruch gefördert werden. Die EU hat in den letzten Jahren stets auf rechtsstaatliches Verhalten ihrer Mitgliedsländer gedrungen. Sie muss sich an diesen Maßstäben auch selber messen lassen.

Deshalb sollte die Rechtsmäßigkeit der Schuldenaufnahme durch die EU höchtsrichterlich überprüft werden. Bündnis Bürgerwille hat deshalb Herrn Prof. Dr. iur. Hans-Detlef-Horn, Universität Marburg, mit der Erarbeitung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Die Verfassungsbeschwerde wird geführt von einer Gruppe von Hochschullehrern, überwiegend Professoren für Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre.

Am 26.3.2021 wurde von uns Verfassungsbeschwerde erhoben, die u. a. von Prof. Dr. Bernd Lucke, Prof. Dr. Ing. E.h. Hans-Olaf Henkel, Prof. Dr. Joachim Starbatty, Prof. Dr. Roland Vaubel und Prof. Dr. Jörn Kruse geführt wird. Insgesamt 2281 Bürger haben sich der Verfassungsbeschwerde angeschlossen

Der Anschluss an die Verfassungsbeschwerde ist nicht mehr möglich. Sie können das Verfahren jedoch gern mit einer Spende unterstützen:

 

Inhalt der Verfassungsbeschwerde und  juristisches Vorgehen

Deutschland muss den Eigenmittelbeschluss des EU-Rates formell ratifizieren. Dies kommt der Zustimmung zu einem völkerrechtlichen Vertrag gleich. Deshalb darf das Zustimmungsgesetz (vermutlich) bereits angefochten werden, bevor es vom Bundespräsidenten unterzeichnet wird. Wir beabsichtigen, beim Bundesverfassungsgericht zunächst eine einstweilige Anordnung zu beantragen, die die Ausfertigung des Gesetzes bis zur Klärung der anhängigen Rechtsfragen unterbindet. Ehe Deutschland nicht ratifiziert hat, ist die EU nicht ermächtigt, Kredite aufzunehmen.

In der eigentlichen Verfassungsbeschwerde werfen wir dann eine formale und eine materielle Rechtsfrage auf. Die formale Rechtsfrage bezieht sich darauf, ob das Zustimmungsgesetz nicht eines Gesetzgebungsverfahrens bedurft hätte, in dem der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit zustimmen muss, weil faktisch durch das Zustimmungsgesetz eine wesentliche Änderung der EU-Verträge erfolgt und das grundgesetzlich geschützte Budgetrecht des Deutschen Bundestages angetastet wird.

Zur materiellen Rechtsfrage machen wir geltend, dass es für den Eigenmittelbeschluss des Rates keine Ermächtigung im Unionsrecht gibt. Dies ist die sog. “ultra-vires-Kontrolle”, die sich aus Art. 38 Abs. 1, Art. 23 Abs. 1 Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes ableitet. Zweitens machen wir geltend, dass der Eigenmittelbeschluss die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages beeinträchtigt – dies ist die sog. “Verfassungsidentitätkontrolle”. [Weitere Informationen zum Inhalt der Verfassungsbeschwerde]

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns auch finanziell unterstützen wollen, sind wir für eine Spende auf das Konto von Bündnis Bürgerwille e. V., Volksbank Ahrweiler, IBAN DE57 5776 1591 0415 6723 00, sehr dankbar. (Spenden sind innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich absetzbar. Eine Spendenquittung geht Ihnen unaufgefordert zu.)

 

Beiträge zur Verfassungsbeschwerde

 

BVerfG – Urteil zum Corona-Wiederaufbaufonds vom 6.12.2022

BVerfG: Urteil zum Corona-Wiederaufbaufonds vom 6.12.2022 Kommentar von Prof.  Bernd Lucke, Hauptbeschwerdeführer Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Finanzierung des "Corona-Wiederaufbaufonds" durch gemeinschaftlich verantwortete EU-Schulden in Höhe von 750 Mrd. Euro zurückgewiesen. In Kürze und vereinfacht besagt das Urteil Folgendes: Der Haushalt der Europäischen Union unterliegt einem allgemeinen Verschuldungsverbot. Die vom EU-Haushalt getätigten Ausgaben müssen durch Eigenmittel der Europäischen Union finanziert werden. Eine Fremdfinanzierung durch Schuldaufnahme ist unzulässig. (So weit, so [...]

Mündliche Verhandlung beim BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds

Urteilsverkündung beim BVerfG am 6.12.2022, Pressemitteilung Bericht über die mündliche Verhandlung des BVerfG vom 26./27.7.2022 von Bernd Lucke, Hauptbeschwerdeführer (Auszug aus dem Mitgliederbrief vom 1.8.2022) Zur Erinnerung: Um den sog. Corona-Wiederaufbaufonds zu finanzieren, ist die EU von den Mitgliedstaaten ermächtigt worden, Schulden in Höhe von 750 Mrd. Euro (in Preisen von 2018, heute sind es schon 807 Mrd. Euro) aufzunehmen. Das geschah durch den sog. Eigenmittelbeschluss des Europäischen Rates (d.h. der Staats- und Regierungschefs) vom 14. [...]

BVerfG: Darf Deutschland Schulden für den Corona-Wiederaufbaufonds aufnehmen?

Verfassungsbeschwerde zum Eigenmittelgesetz und Corona-Wiederaufbaufonds von Bündnis Bürgerwille:  Das Bundesverfassungsgericht hat den Termin für die mündliche Verhandlung festgesetzt Am 26.3.2021 hatte Bündnis Bürgerwille mit 2281 Mitklägern Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die Zustimmung des deutschen Gesetzgebers zu einer Schuldenaufnahme der EU im Wert von 750 Mrd. Euro erhoben. Kern der Kritik an der Finanzierungsseite des sog. "Corona-Wiederaufbaufonds" ist die Tatsache, dass der EU vertraglich die Finanzierung des Haushalts durch Kreditaufnahme untersagt ist und dass eben diese Kreditaufnahme [...]

Zum Stand der Verfassungsbeschwerde: Mitgliederbrief von Bernd Lucke vom 30.10.2021

Zum Stand der VerfassungsbeschwerdeMitgliederbrief von Prof. Bernd Lucke vom 30.10.2021:Und sie bewegt sich doch, meinte Galileo Galilei, aber vermutlich sprach er nicht von unserer Verfassungsbeschwerde. Wohin man blickt, scheint alles in Bewegung: Die Koalition, die Inflation, die Migration. Nur dass es bei unserer vor mehr als einem halben Jahr eingereichten Verfassungsbeschwerde irgendeine Bewegung gibt, kann man leider nicht feststellen.Dabei emittiert die EU seit Sommer diesen Jahres Staatsanleihen in Milliardenhöhe - eine rasant wachsende Verschuldung, deren Rechtmäßigkeit wir [...]

Der Wiederaufbaufonds ist eine politische, keine rechtliche Entscheidung

Neue Züricher Zeitung (NZZ) vom 23.4.2021 Der Wiederaufbaufonds wird europäische Wirklichkeit – eine politische, keine rechtliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gastbeitrag von Ravel Meeth (Vorsitzender von Bündnis Bürgerwille ) Deutschland kann den «Corona-Aufbaufonds» nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes mit auf den Weg bringen. Die Frage bleibt bestehen, ob  nicht auch eine erhöhte Schuldenaufnahme durch die Mitgliedsländer möglich wäre, um den Wiederaufbaufonds und dessen Transferleistungen zu finanzieren. https://www.nzz.ch/meinung/der-wiederaufbaufonds-wird-europaeische-wirklichkeit-eine-politische-keine-rechtliche-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-ld.1613401 Hier der Beitrag in voller Länge: Eine [...]

BVerfG untersagt dem Bundespräsidenten das Gesetz zu unterschreiben

BVerfG untersagt dem Bundespräsidenten, das Gesetz zu unterschreiben Gestern hatte der Bundestag dem Eigenmittelgesetz zugestimmt.  Danach musste noch der Bundesrat zustimmen, der heute getagt hat. Es wurde öffentlich der Eindruck erweckt, als werde diese Zustimmung erst bei der nächsten Bundesratssitzung im Mai erfolgen, denn bis gestern stand diese Zustimmung weder auf der Tagesordnung des Bundesrates noch hatten sich dessen zuständige Ausschüsse mit dem Votum des Bundestages befasst. Sollten vollendete Tatsachen geschaffen werden? Nur wenige Minuten nach [...]

2281 Bürger erheben Verfassungsbeschwerde gegen EU-Schulden

Pressemitteilung 26.3.2021: 2281 Bürger erheben Verfassungsbeschwerde gegen EU-Schulden Mehr als 2200 Bürger haben Verfassungbeschwerde dagegen erhoben, dass Deutschland der EU eine Verschuldung von 750 Mrd Euro ermöglicht. Der vom gemeinnützigen Verein Bündnis Bürgerwille beauftragte Marburger Staatsrechtsprofessor Hans-Detlef Horn reichte die Klageschrift heute zusammen mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfasssungsgericht in Karlsruhe ein. Ziel der einstweiligen Anordnung ist es, den Bundespräsidenten an der Ausfertigung des Gesetzes zu hindern, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist. "Die [...]

FAZ: Der EU-Wiederaufbaufonds wird ein Fall für das Verfassungsgericht

FAZ vom 22.3.2021: Kritik an Milliardenhilfen : Der EU-Wiederaufbaufonds wird ein Fall für das Verfassungsgericht Das „Bündnis Bürgerwille“ um den Hamburger Wirtschaftsprofessor Bernd Lucke geht gegen die Finanzierung der EU-Corona-Hilfen vor. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/finanzierung-der-eu-corona-hilfen-wird-fall-fuer-verfassungsgericht-17257776.html

1. Schritt unserer Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht wurde heute  (22.3.2021) über die  geplante Verfassungsbeschwerde informiert. Mit diesem Schritt soll verhindert werden, dass der Bundespräsidenten unmittelbar nach dem Beschluss im Bundestag/-rat das Gesetz ausfertigt. Dadurch würde eine völkerrechtlich wirksame Ratifizierung erfolgen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Erster Schritt der Verfassungsbeschwerde bis zum heutigen Tag  (22.3.2021)  haben sich ihr 2231 Personen der Verfassungsbeschwerde angeschlossen. Damit haben wir bereits deutlich mehr Unterstützer gefunden als bei [...]

Inhalt der Verfassungsbeschwerde

Inhalt der Verfassungsbeschwerde Das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) erklärt die Zustimmung Deutschlands zur Verschuldung der Union in Höhe von 750 Mrd. Euro mit einer Laufzeit von 38 Jahren. Diese Verschuldung ist Teil des Eigenmittelbeschlusses des Rates vom 14. Dezember 2020. Der Eigenmittelbeschluss tritt erst in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten nach deren verfassungsrechtlichen Vorschriften zugestimmt haben. Ist eine Zustimmung erteilt, kann sie aber nicht mehr zurückgeholt werden. Deshalb muss durch einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht gesichert [...]

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