Ein Durchbruch – und ein Rechtsbruch?
Brüssel feiert einen historischen Tag. Nach hunderstündigem Marathon sei ein Durchbruch gelungen, melden die Zeitungen. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich auf einen gewaltigen „Corona-Wiederaufbaufonds“ geeinigt: 750 Milliarden Euro werden bewilligt, davon 390 Milliarden Euro als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Finanziert werden soll das Ganze durch Schulden, die der EU-Haushalt auf dem Kapitalmarkt aufnimmt.
Wo liegt der Durchbruch?
Angeblich in der Verständigung auf das riesige Volumen und dessen Aufteilung auf rückzahlbare und nicht rückzahlbare Hilfsgelder. Die EU erweise sich als handlungsfähig und tue „mit Wucht“ etwas gegen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie.
Da ist was Wahres dran. Zwar kann man zum Volumen und zur Verwendung der Gelder manches Fragezeichen setzen. Wie kommt es, dass Merkel und Macron 500 Milliarden Euro für nötig hielten, die Kommission aber 750 Mrd €? Sind das aus der Luft gegriffene Zahlen, oder hat man eine klare Vorstellung, wieviel man braucht und was man damit machen will? Schaffen wir möglicherweise eine neue Subventionsmentalität, aus der man sich später kaum wird befreien können?
Stellen wir das beiseite. Grundsätzlich ist unbestreitbar, dass die Mitgliedsstaaten der EU jetzt tief in die Tasche fassen müssen. Die Lockdowns waren staatlich verordnete Maßnahmen, die – aus völlig nachvollziehbaren Gründen verhängt – schwere wirtschaftliche Schäden verursacht haben. Unternehmer und Beschäftigte haben unverschuldet gravierende Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. In vielen Fällen ist das existenzbedrohend, obwohl die betroffenen Unternehmen vor dem Beginn der Pandemie wettbewerbsfähig waren. Wenn ein Staat gesunde Unternehmen hat straucheln lassen, muss er ihnen jetzt wieder aufhelfen. Gesundheitspolitik im weiteren Sinne, sozusagen.
Die Rechtsgrundlagen der EU werden durchbrochen
So weit, so gut. Aber der eigentliche Durchbruch liegt woanders. Er liegt darin, dass die Rechtsgrundlagen der EU durchbrochen werden. Man bricht mit der jahrzehntelangen Übereinkunft, dass die EU zur Finanzierung ihres Haushalts keine Schulden aufnehmen darf. Damit umgeht man die im Maastricht-Vertrag festgelegte Begrenzung der Staatsschulden, die im Fiskalpakt festgelegte Verpflichtung zu einem ausgeglichenen Staatshaushalt und die Beschränkungen der Schuldenbremsen in den nationalen Verfassungen. „Sieben auf einen Streich“, hätte das tapfere Schneiderlein gesagt. Wobei es inzwischen weit mehr als sieben nationale Schuldenbremsen gibt.
Der Punkt ist: Über Jahrzehnte hat die EU versucht, durch Gesetze und Verträge die Verschuldung ihrer Mitgliedsstaaten zu begrenzen und zu beschränken. Das hat summa summarum nicht gut geklappt und etliche Staaten liegen weit über den zulässigen Grenzen.
Jetzt sagt die EU: Wenn sich die Mitgliedsstaaten nicht weiter verschulden können oder dürfen, dann verschuldet sich eben die EU. Denn alle Beschränkungen der Staatsverschuldung wurden immer nur für die Mitgliedsstaaten verhängt. Niemand hat im Traum daran gedacht, dass die EU selbst Schulden aufnehmen könnte.
Die Verschuldung des EU-Haushalts ist verboten
Das hat seinen Grund: Die Verschuldung des EU-Haushalts ist in Artikel 310 und 311 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV-Vertrag) verboten. Es heißt in Artikel 310: „Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.“ Da ist eigentlich schon klar, was gemeint ist. Aber spitzfindige Juristen könnten nun sagen: Der Verkauf einer Staatsanleihe (also die Verschuldung) ist auch eine Einnahme. Deshalb präzisiert Artikel 311: „Der Haushalt wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert.“ Schulden sind Fremdkapital, nicht Eigenmittel. Der Verkauf von Staatsanleihen erzeugt Einnahmen, aber nicht Eigenmittel.
Damit ist die Sache eigentlich geklärt. Dachte man. Aber jetzt haben die Staats- und Regierungschefs sich darauf geeinigt, Ausgaben des EU-Haushalts (davon 390 Milliarden Euro nicht rückzahlbare Zuschüsse) über Kreditaufnahme zu finanzieren. Das ist der Durchbruch. Böse Zungen würden sagen: Der Rechtsbruch.
Der Rechtsbruch: Ab heute kann der EU-Haushalt mit Schulden finanziert werden.
Ein Narr, wer glaubte, dass man das nur einmal, jetzt, und nur wegen Corona macht. Die EU hat ein Tor weit aufgestoßen und wird alles daran setzen, dass es weit offen bleibt.
Damit sind alle Anstrengungen der vergangenden Jahre zur Begrenzung der Staatsschulden Makulatur. Denn natürlich sind die Schulden des EU-Haushalts indirekt Schulden der Mitgliedsstaaten. Alle Mitgliedsstaaten sind in der Pflicht, diese Schulden zurückzuzahlen .Wenn ein Mitgliedsstaat das nicht kann, haften alle anderen gesamtschuldnerisch. Damit ist die Schuldenvergemeinschaftung auf EU-Ebene vollzogen. Eurobonds durch die Vordertür.
Das ist der Durchbruch. Alle Beschränkungen der Staatsschulden gelten nur für die Mitgliedsstaaten. Weder der Maastricht-Vertrag noch der Fiskalpakt hat Beschränkungen für die Verschuldung des EU-Haushalts formuliert. Weil man davon ausging, dass der EU-Haushalt keine Schulden aufnehmen darf.
Ein Rechtsbruch unter kräftigem Jubel der deutschen Medien
Man wäre natürlich daran interessiert, weshalb die EU glaubt, dass dies kein Rechtsbruch sei. Aber dazu liest man kein Erläuterungen. Alles geht unter in dem von deutschen Medien kräftig unterstützten Jubel über den „Durchbruch“ beim Volumen des Corona-Pakets und des Anteils der Zuschüsse. Und man hat sogar die Chuzpe, lobend zu erwähnen, dass die EU die Auszahlung der Mittel irgendwie an die Rechtsstaatlichkeit des Empfängerlandes knüpfen will.
Dabei hätte die EU in rechtsstaatlicher Hinsicht selbst einige Fragen zu beantworten. Es ist bedauerlich, dass dies von Politik und Journalismus nicht lautstark eingefordert wird. Ein paar Beherzte erwägen deshalb schon einen Gang nach Karlsruhe, (was Bündnis Bürgerwille finanziell unterstützen würde). Corona-Hilfen sind richtig und europäische Solidarität ist es auch. Aber gesunde Staatsfinanzen und die Rechtsstaatlichkeit der EU dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben.
Übrigens: 750 Milliarden Euro Schulden sollen aufgenommen und bis 2058 zurückgezahlt werden. Von der nächsten Generation also. Heute aber wollen wir die 750 Milliarden ausgeben und ein Schwerpunkt soll der Klimaschutz sein. Das ist auch eine interessante Volte:
Wir lassen die nächste Generation dafür bezahlen, dass wir ihnen ihr Klima nicht kaputtmachen.
Autor: Bernd Lucke