BVerfG untersagt dem Bundespräsidenten, das Gesetz zu unterschreiben
Sollten vollendete Tatsachen geschaffen werden?
Das Bundesverfassungsgericht untersagt dem Bundespräsidenten die Unterschrift
Das Bundesverfassungsgericht hat unverzüglich reagiert. Schon um die Mittagszeit erging ein Beschluss, der es dem Bundespräsidenten untersagt, das ERatG auszufertigen, ehe das Bundesverfassungsgericht über unseren Antrag auf einstweilige Anordnung entschieden hat. [Urteil des BVerfG vom 26.3.2021]
Das ist ein guter und vielversprechender Anfang. Bündnis Bürgerwille hatte mit derartigen Planungen der Regierung gerechnet und frühzeitig alle Weichen für rechtzeitige juristischer Schritte vorbereitet. Mutmaßlich ließ sich nur so die Unterschrift des Bundespräsidenen verhindern, die das Gesetz in Kraft gesetzt hätte.
Der Verfassungsbeschwerde kann man sich jetzt leider nicht mehr anschließen, aber immerhin 2281 Personen haben das getan und verleihen der Verfassungsbeschwerde dadurch erhebliches Gewicht.
Erste Reaktionen der Presse
Steinmeier darf Gesetz zum EU-Corona-Hilfsfonds vorerst nicht unterzeichnen
https://www.welt.de/wirtschaft/article229221805/Karlsruhe-Steinmeier-darf-Gesetz-zum-EU-Corona-Hilfsfonds-vorerst-nicht-unterzeichnen.html
Bundesverfassungsgericht stoppt Corona-Aufbaufonds
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesverfassungsgericht-stoppt-corona-aufbaufonds-der-eu-17265145.html
Eilantrag wegen EU-Wiederaufbaufonds – Karlsruhe bremst Ausfertigung
https://www.handelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-eilantrag-wegen-eu-wiederaufbaufonds-karlsruhe-bremst-ausfertigung/27045432.html?ticket=ST-167454-6Neyw1fVut3TmnNYkZMW-ap3