Der Grüßaugust

Gastbeitrag von Bernd Lucke am 7. August 2020 im Cicero

Die deutsche Sprache kennt die salopp-abwertende Bezeichnung des Grüßaugust: Ein Würde ausstrahlender Herr, der allseits höflich gegrüßt wird, ohne dass sich irgendjemand weiter um ihn schert. Ungefähr so geht derzeit die Europäische Zentralbank (EZB) mit dem Bundesverfassungsgericht um.

Erinnern wir uns: Am 5. Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht der EZB vorgeworfen, mit ihrem Staatsanleihenkaufprogramm PSPP ihr Mandat überschritten zu haben. Dies deshalb, weil die EZB es versäumt habe, die „Verhältnismäßigkeit“ des PSPP zu überprüfen: Stehen die unerwünschten Nebenwirkungen des Programms in einem vertretbaren Verhältnis zu seinem vorgeblichen Zweck, der Steigerung der Inflationsrate? Das Bundesverfassungsgericht forderte zum Beispiel, dass die Auswirkungen der EZB-Niedrigzinspolitik auf die Wertminderung privater Altersvorsorge, auf die negtive Realverzinsung von Sparguthaben, auf steigende Immobilienpreise und Mieten, auf die Finanzstabilität der Banken und auf das Ausgabeverhalten der öffentlichen Hand untersucht werden.

Viele Telefonate zwischen Berlin und Frankfurt

Die EZB reagierte wie folgt: Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht – ein nationales Gericht habe der EZB gar nichts zu sagen. Man war also ganz deutlich: Mehr als ein Grüßaugust ist das Bundesverfassungsgericht nicht.

Diese Einstellung aber brachte Bundestag und Bundesregierung in die Klemme. Denn das Karlsruher Urteil richtete sich gar nicht gegen die EZB, die in der Tat keinem deutschen Gericht unterstellt ist. Es richtet sich gegen Bundesregierung und Bundestag. Es verpflichtet Bundesregierung und Bundestag dazu, die EZB zur Einhaltung ihres gesetzlichen Mandates zu bewegen. Widrigenfalls darf die Deutsche Bundesbank nicht mehr an den mandatsüberschreitenden Maßnahmen der EZB mitwirken.

Es gab daher viele Telefonate zwischen Berlin und Frankfurt. Und man kam zu folgender leicht schizophrener Lösung: Die EZB schert sich offiziell nach wie vor nicht um das Urteil des Verfassungsgerichts. Sie sendet aber einige Unterlagen, die bei anderen Gelegenheiten und zu anderen Zwecken entstanden sind, nach Berlin. Dort befinden Bundesregierung und Bundestag dann, dass die EZB die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgelegt hat.

So geschehen am 26. Juni. An diesem Tage gingen die Dokumente beim Bundesfinanzministerium ein. Noch am selben Tag (!) schrieb Finanzminister Olaf Scholz an Bundestagspräsident Schäuble, dass sein Haus die Dokumente geprüft habe und die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt seien. Die Geschwindigkeit, mit der die Beamten des BMF geprüft haben, legt den Verdacht nahe, dass es nicht viel zu prüfen gab. Oder dass das Ergebnis der Prüfung von Anfang an feststand.

Nur Irrelevantes und Banales

Genau weiß man das nicht. Denn die EZB hat einige der eingereichten Dokumente als geheim klassifiziert. Und Scholz bezog sich fast ausschließlich auf diese geheimen Dokumente.

Die öffentlich zugänglichen Dokumenten sind offensichtlich keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Sie erwähnen mit keinem Wort die Altersvorsorge, die negativen Realzinsen auf Sparguthaben, die Immobilienpreise und Mieten oder die Bankenstabilität. Sie machen auch nicht den mindesten Versuch, den zinssenkenden Effekt des PSPP zu quantifizieren. Wie soll man die Verhältnismäßigkeit prüfen, wenn man nicht weiß, welche Wirkung man ausgelöst hat? In den veröffentlichten Dokumenten steht nur Irrelevantes und Banales.

Das ist das Grüßaugust-Prinzip. Formal tut die EZB so, als respektiere sie das Verfassungsgericht. Inhaltlich aber ignoriert sie sein Urteil – jedenfalls soweit es die veröffentlichten Dokumente betrifft. Ja, die EZB verhöhnt das Gericht geradezu, da sie ihm teilweise längst bekannte Dokumente vorgelegt hat als seien sie etwas Neues und das vom Gericht Geforderte.

Nur vier Abgeordnete opponierten

Die geheimen Dokumente hingegen konnten nur von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages wenige Tage lang in der Geheimschutzstelle des Bundestages eingesehen werden. Teilweise lagen die Dokumente nicht in deutscher Sprache vor. Obwohl die Materie fachlich diffizil ist, durften keine fachkundigen Mitarbeiter hinzugezogen werden. Auch durften sich die Abgeordneten keine Notizen machen oder Kopien anfertigen. Ergo: Nur wer ein fotographisches Gedächtnis hat, konnte später mit Kollegen darüber beraten.

Am 2. Juli beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen, dass die EZB die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgelegt habe. Kleiner Schönheitsfehler: Vier Abgeordnete von Union und FDP opponierten gegen ihre Fraktionsführungen und gaben in persönlichen Erklärungen zu Protokoll, dass die Unterlagen den Anforderungen des Gerichts nicht entsprächen.

Alles wieder in Ordnung

Und noch ein Detail, das stutzig macht: In seinem Brief am 26. Juni hatte Olaf Scholz angekündigt, die Unterlagen dem Bundesverfassungsgericht zu überstellen. Uns Beschwerdeführern teilte das Gericht aber vor wenigen Tagen schmallippig mit, dass es keine Unterlagen erhalten habe. Und tatsächlich hat die EZB dem Finanzminister offenbar nur erlaubt, dem Bundestag die geheimen Unterlagen zugänglich zu machen. Vom Grüßaugust Bundesverfassungsgericht ist keine Rede.

Merkwürdig: Das Bundesverfassungsgericht hatte Bundestag und Bundesregierung Pflichtverletzung vorgeworfen, weil sie nicht gegen die Mandatsüberschreitung der EZB eingeschritten waren. Jetzt stellen Bundestag und Bundesregierung zufrieden fest, dass alles wieder in Ordnung sei. Ein Freispruch in eigener Sache, sozusagen. Die Sünder erteilen sich selbst die Absolution und niemand außer ihnen kann beurteilen, ob dies zu Recht oder zu Unrecht erfolgt.

Denn die entscheidenden Unterlagen sind geheim. Noch nicht einmal das Bundesverfassungsgericht kennt sie. Das ist ganz ungewöhnlich. Denn in Deutschland gibt es das Prinzip des Organrespekts. Nach diesem Prinzip müssten Bundesregierung und Bundestag aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht das Gericht informieren. Tun sie das nicht, behandeln auch sie das höchste deutsche Gericht wie einen – ich sage es ungern –  Grüßaugust.

Wir verlangen Akteneinsicht

Wir Beschwerdeführer haben deshalb beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht Akteneinsicht für uns anordnet. Wir wundern uns, dass das Gericht nicht auch selbstständig und für eigene Zwecke diese Akteneinsicht verlangt. Aber zumindest als Beschwerdeführer wollen wir uns davon überzeugen können, dass Bundestag und Bundesregierung tatsächlich das umgesetzt haben, was das Urteil vom 5. Mai ihnen auferlegt.

Abschließend sei die Frage erlaubt, warum die EZB überhaupt diese Geheimniskrämerei betreibt? Wenn es stimmt, dass die Nebenwirkungen ihrer Geldpolitik von vertretbarem Ausmaß sind, wenn es stimmt, dass die Vermögensverluste der Sparer gering, die Altersvorsorge nicht gravierend geschwächt, die Immobilienpreise und Mieten angemessen, die Stabilität der Banken nicht gefährdet und die Anreize zu solider Haushaltspolitik nicht untergraben werden – warum kann das nicht öffentlich gemacht werden? Was gäbe es dann zu verbergen? Gerade die Geheimhaltung der entscheidenden Dokumente begründet den Verdacht, dass etwas gravierend faul ist an der Geldpolitik der EZB. Und deshalb verlangen wir Akteneinsicht.

 

Veröffentlich im Cicero: Das Bundesverfassungsgericht als “Grüßaugust”

https://www.cicero.de/wirtschaft/ezb-geldpolitik-bundesverfassungsgericht-olaf-scholz-bernd-lucke