Verfassungsbeschwerden sind teuer!
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Bündnis Bürgerwille e.V.
Bündnis Bürgerwille e. V. ist ein überparteilicher eingetragener Verein, der das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke fördert. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Verteidigung des Grundgesetzes gegen übergriffige Maßnahmen staatlicher und überstaatlicher Institutionen. Daneben informiert Bündnis Bürgerwille über ausgewählte politische und ökonomische Themen.
Die Mitgliedschaft im Verein ist auf einen kleinen Kreis von Personen beschränkt. Sie können sich aber >hier< kostenlos und ohne jede Verpflichtung als Unterstützer registrieren.”
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet:
9.6.2021: Damit stellt die EU-Kommission die ultimative Rechts- und Machtfrage in der EU. Sollte dieses Verfahren Erfolg haben, dann können die nationalen Verfassungsgerichte künftig sogar den Identitätskern ihrer Verfassungen nicht mehr schützen. Die Auslegung des Europarechts unterläge dann allein dem EuGH, für den alle nationalen Verfassungsbestimmungen irrelevant sind. Die EU hätte sich dann tatsächlich verselbstständigt und würde alle ihre Rechtsakte aus sich selbst heraus legitimieren. Alle diese Rechtsakte hätten Bindungswirkung für alle Mitgliedsstaaten, könnten von deren Gerichten aber nicht mehr daraufhin überprüft werden, ob sie zumindest mit den grundlegendsten Verfassungsprinzipien in Einklang zu bringen sind [weitere Informationen]
Bundesverfassungsgericht (BVerfG), 21.4.2021
Eilantrag (eA) gegen den Eigenmittelbeschluss der EU wurde abgelehnt.
Laut EU-Verträgen darf die EU keine Kredite aufnehmen. Das hat den EU-Rat jedoch nicht daran gehindert, einen Eigenmittelbeschluss zu erlassen, durch den die EU erstmals Kredite auf dem Kapitalmarkt aufnehmen kann.
Deutschland muss diesen Eigenmittelbeschluss formell ratifizieren. Am 25.3.2021 erfolgte die Zustimmung im Bundestag, am 26.3.2021 im Bundesrat.
Bündnis Bürgerwille hat das Zustimmungsgesetz noch vor Unterschrift des Bundespräsidenten angefochten. [Weitere Informationen]
Umgehend erließ das BVerfG einen Beschluss, der dem Bundespräsidenten die Unterschrift und dem Gesetz untersagt. Ehe Deutschland nicht ratifiziert, ist die EU nicht ermächtigt, Kredite aufzunehmen. [Weitere Informationen]
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. April 2021 unseren Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt. Deutschland darf der Kreditaufnahme der EU und der Vergemeinschaftung von Schulden in Höhe von 750 Milliarden Euro vorläufig zustimmen. [weitere Informationen]
Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Verfassungsbeschwerde am 6.12.2022 endgültig abgewiesen.
Bundesverfassungsgerichtsurteil: Großer Erfolg der Bürgerklage
Die Verfassungsbeschwerde gegen die Staatsanleihenkäufe (PSPP) der Europäischen Zentralbank (EZB) hat am 5.5.2020 mit einem aufsehenerregenden Erfolg geendet. Das BVerfG hat festgestellt:
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- Die EZB hat mit dem Staatsanleihekaufprogramm ihr gesetzliches Mandat überschritten.
- Auch der EuGH hat bei Beurteilung der Sachlage gegen sein gesetzliches Mandat verstoßen.
- Bundestag und Bundesregierung haben ihre Kontrollfunktion bzgl. der EZB verletzt.
- Das Kaufprogramm muss u.a. um eine konkrete Ausstiegsperspektive erweitert werden.
- Die EZB muss darlegen, dass sie nicht unverhältnismäßig starke Schäden für die private Alterssicherung, die Höhe von Immobilienpreisen und Mieten, die Zinseinkünfte von Sparern und für eine solide Haushaltspolitik der EU-Staaten verursacht.
[weitere Informationen]
Rechtliche Kontrolle der EZB
Mit seinem Urteil hat das BVerfG der EZB zahlreiche Aufgaben auferlegt. Die EZB hätte bis Anfang August begründen müssen, warum das Staatsanleihenkaufprogramm keine unverhältnismäßig großen wirtschaftspolitischen Schäden verursacht. Ohne nachvollziehbare Begründung darf sich die deutsche Bundesbank nicht mehr an dem Programm beteiligen [weitere Informationen].
Mittlerweile hat der Finanzminister Unterlagen zur Verhältnismäßigkeit vorgelegt, die sich nur als Missachtung des Verfassungsgerichts bezeichnen lassen. [Beitrag+vorgelegte Unterlagen]
Deswegen wurde am 5. August 2020 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung eingereicht, der bis heute (31.3.2021) nicht entschieden wurde [weitere Informationen].
Am 18.5.2021 hat das Bundesverfassungsgericht unseren Antrag auf Offenlegung der Regierungsunterlagen zur EZB abgelehnt.
[weitere Informationen]
Bündnis Bürgerwille benötigt Spenden, um auch weiterhin Recht durchsetzen zu können
Das Bundesverfassungsgericht wollte mit dem Urteil sicherstellen, dass die Politik der EZB stets gerichtlich kontrolliert werden kann.
Die gewonnene Verfassungsbeschwerde wurde vollständig aus Spenden finanziert. Bündnis Bürgerwille möchte auch künftige Verfassungsbeschwerden – soweit sie notwendig und ausreichend erfolgversprechend sind – unterstützen.
Solche Verfassungsbeschwerden kosten allerdings viel Geld. Deshalb bitten wir um Spenden, die die weitere Tätigkeit des Bündnis Bürgerwille unterstützen
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