Spenden für weitere Verfassungsbeschwerden

Die am 5.5.2020 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnene Klage gegen da Anleihenkaufprogramm (PSPP) wurde mit Unterstützung von Bündnis Bürgerwille vollständig aus Spenden finanziert.

Spenden vieler Bürger haben es Bündnis Bürgerwille ermöglicht,  die am 26.3.2021 eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Eigenmittelgesetz  vollständig aus Spendenmitteln  zu finanzieren.

Solche Verfassungsbeschwerden kosten allerdings viel Geld. Jetzt sind die Finanzmittel erschöpft, gebraucht werden neue Spenden. Bündnis Bürgerwille möchte künftige Verfassungsbeschwerden – soweit sie notwendig und ausreichend erfolgversprechend sind – gerne unterstützen. Deshalb würden wir uns sehr freuen, wenn Sie eine Spende zugunsten von Bündnis Bürgerwille überweisen könnten. (Eine Spendenquittung wird ausgestellt).

 

Mit einer Spende tragen Sie dazu bei, dass Ihr Geld auch künftig noch Wert hat!

Spendenkonto

Empfänger:
Bündnis Bürgerwille e.V.

Kontonummer
IBAN: DE57 5776 1591 0415 6723 00
BIC:  GENODED1BNA

Volksbank RheinAhrEifel

 
Spenden an Bündnis Bürgerwille sind steuerlich absetzbar. Für Spendenquittungen geben Sie bitte im Betreff der Überweisung Ihre Anschrift an.