Sachlage

Die EU-Kommission hat heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die  Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Damit stellt sie die  ultimative Rechts- und Machtfrage in der EU. Denn den nationalen  Verfassungsgerichten soll die Möglichkeit genommen werden, gegen  übergriffiges Verhalten von EU-Institutionen zumindest dann noch  einzuschreiten, wenn davon der sogenannte “Identitätskern” der  nationalen Verfassung verletzt wird. 

Was die EU zu dieser provozierenden Entscheidung bewogen hat, entzieht  sich unserer Kenntnis. Klar ist aber, dass selbstbewusste  Mitgliedsstaaten, die auf ihre Souveränität Wert legen, alle  Alarmglocken werden klingeln hören. Wer nicht auf das Niveau eines  nachgeordneten Gliedstaates herabsinken will, kann die heutige  Entscheidung der Kommission nicht unwidersprochen lassen. Die Kommission  schürt mit ihr neue und schwer beizulegende Konflikte in Zeiten, in  denen sie wirklich andere Prioritäten haben sollte.

Steht EU-Recht über nationalem Recht?

Im Kern geht es um folgendes: Die EU ist durch völkerrechtliche Verträge  zwischen souveränen Nationalstaaten entstanden. Die EU ist somit keine aus sich selbst hervorgehende Institution, sondern leitet ihre Legitimation aus dem Willen ihrer Gründer ab.

Seit vielen Jahren aber bestreitet die EU genau das. Insbesondere entwickelte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Prinzip, dass EU-Recht generell über nationalem Recht stehe, so dass die Rechtsprechung des EuGH bindend für alle nationalen Gerichte sei.

Diese Dominanz des EU-Rechts wird von den Mitgliedsstaaten zwar grundsätzlich akzeptiert.  Sie wird sogar da akzeptiert, wo Verfassungsbestimmungen und  Bestimmungen über Grundrechte von EU-Recht “überlagert” werden. Ein  prominentes Beispiel ist das Grundrecht auf politisches Asyl nach  Artikel 16a des Grundgesetzes. Da die EU in den sog. Dublin-Verordnungen  ein eigenes Asylrecht geschaffen hat, sind in Deutschland die sehr viel  großzügigeren Dublin-Verordnungen maßgeblich – nicht das Grundgesetz.

Das  Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bedroht den „Identitätskern“ des deutschen Grundgesetzes

Auch das Bundesverfassungsgericht akzeptiert diesen Vorrang des  europäischen Rechts – bis auf einen letzten Vorbehalt: Es bestreitet den  Vorrang des EU-Rechts da, wo der sog. “Identitätskern” des Grundgesetzes  verletzt würde. Zu diesem Identitätskern zählt insbesondere die  Menschenwürde (Artikel 1 GG), das Demokratieprinzip, das  Sozialstaatsprinzip und die föderale Ordnung (alles Artikel 20 GG). Denn  für Artikel 1 und 20 GG gilt die in Artikel 79 Absatz 3 festgelegte sog.  “Ewigkeitsgarantie” des Grundgesetzes: Selbst Bundestag und Bundesrat  dürfen diese Verfassungsgrundsätze nicht ändern. Also, so folgert das  Bundesverfassungsgericht, gibt es einen unveräußerlichen Identitätskern  des deutschen Staates, der nicht dem Ermessen von EU-Organen  anheimgestellt werden kann.

Zu diesem Identitätskern zählt das Demokratieprinzip. Deshalb darf die  EU stets nur das tun, was vom deutschen Gesetzgeber demokratisch  beschlossen wurde. Die EU hat demnach keine Macht, ihre eigenen Aufgaben  zu definieren oder Gesetze zu erlassen, die nicht aus der demokratischen  Willensbildung der Mitgliedsstaaten abgeleitet sind.   

 

Urteil des BVerfG gegen die EZB-Staatsanleihekäufe ist Grund für das Verfahren

Im letzten Jahr befand das Bundesverfassungsgericht, dass die  EZB-Staatsanleihekäufe das demokratisch beschlossene Mandat der EZB  überschritten. Weil eine EU-Institution außerhalb der ihr zugebilligten Kompetenzen handelte, erkannte das Bundesverfassungsgericht auf eine Verletzung des Identitätskerns des Grundgesetzes. Das galt zugleich auch für das vorangegangene Urteil des EuGH, das die Anleihenkäufe für rechtmäßig erklärt hatte, ohne das Problem der Mandatsüberschreitung näher zu prüfen. Diese “Missachtung” der Rechtsprechung des EuGH nimmt die Kommission jetzt zum Anlass eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland.

Sollte dieses Verfahren Erfolg haben (und sollten die nationalen  Verfassungsgerichte sich ihm beugen), dann können die nationalen  Verfassungsgerichte künftig selbst den Identitätskern ihrer Verfassungen  nicht mehr schützen. Die Auslegung des Europarechts unterläge dann  allein dem EuGH, für den alle nationalen Verfassungsbestimmungen  irrelevant sind. Die EU hätte sich dann tatsächlich verselbstständigt  und würde alle ihre Rechtsakte aus sich selbst heraus legitimieren. Alle  diese Rechtsakte hätten Bindungswirkung für alle Mitgliedsstaaten,  könnten von deren Gerichten aber nicht mehr daraufhin überprüft werden,  ob sie zumindest mit den grundlegendsten Verfassungsprinzipien in  Einklang zu bringen sind. 

Deshalb wurde anfangs beschrieben, dass es sich um die ultimative Rechts- und  Machtfrage in der EU handelt. Die Kommission legt den Hebel an die Fundamente der Union. Die Mitgliedstaaten werden sich dem absolutem Suprematieanspruch der Union kaum beugen wollen. Die Kommission provoziert damit eine Verfassungskrise in Europa, wie wir sie bisher noch nicht erlebt haben. Bislang ist das Problem, wer in Rechtsfragen in Europa das letzte Wort hat, offen gehalten und der kooperativen Verständigung zwischen EuGH und den nationalen Verfassungsgerichten überlassen worden. Damit soll jetzt offenbar Schluss sein.

Offenbarung kurz vor der Bundestagswahl: Wird die Bundesregierung unser Grundgesetz verteidigen?

Der Ausgang des Vertragsverletzungsfahrens ist vermutlich offen.  Zunächst muss nun die Bundesregierung Stellung beziehen. Dem kann man  immerhin etwas Positives abgewinnen: Die Frist ist auf zwei Monate  angesetzt, d. h. die Bundesregierung muss mitten im Bundestagswahlkampf  dazu Stellung beziehen, ob das Bundesverfassungsgericht zu Recht den  Identitätskern des Grundgesetzes verteidigt: Ja oder Nein. Weit besser,  als wenn eine neue (und möglicherweise ganz anders zusammengesetzte)  Bundesregierung diese Aufgabe nach der Wahl erledigen dürfte.

Es gibt wenig, was wir dagegen tun können  – außer, dass jeder von uns nach Kräften über diesen ungeheuerlichen  Vorgang informiert und Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen  versucht – so schwer dies bei einem so diffizilen Thema auch sein mag.  Denn wichtig ist es!