BVerfG untersagt dem Bundespräsidenten, das Gesetz zu unterschreiben

Gestern hatte der Bundestag dem Eigenmittelgesetz zugestimmt.  Danach musste noch der Bundesrat zustimmen, der heute getagt hat. Es wurde öffentlich der Eindruck erweckt, als werde diese Zustimmung erst bei der nächsten Bundesratssitzung im Mai erfolgen, denn bis gestern stand diese Zustimmung weder auf der Tagesordnung des Bundesrates noch hatten sich dessen zuständige Ausschüsse mit dem Votum des Bundestages befasst.

Sollten vollendete Tatsachen geschaffen werden?

Nur wenige Minuten nach der Abstimmung im Bundestag erschien der Punkt plötzlich auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung. Der Verdacht liegt nahe, dass die Bundesregierung das Gesetz gerne handstreichartig heute vom Bundesrat hätte beschließen und vom Bundespräsidenten ausfertigen lassen wollen, damit niemand mehr rechtzeitig das Verfassungsgericht anrufen kann.

Das Bundesverfassungsgericht untersagt dem Bundespräsidenten die Unterschrift

Das Bundesverfassungsgericht hat unverzüglich reagiert.  Schon um die Mittagszeit erging ein Beschluss, der es dem Bundespräsidenten untersagt, das ERatG auszufertigen, ehe das Bundesverfassungsgericht über unseren Antrag auf einstweilige Anordnung entschieden hat. [Urteil des BVerfG vom 26.3.2021]

Das ist ein guter und vielversprechender Anfang. Bündnis Bürgerwille hatte mit derartigen Planungen der Regierung gerechnet und frühzeitig alle Weichen für rechtzeitige  juristischer Schritte vorbereitet. Mutmaßlich ließ sich nur so die Unterschrift des Bundespräsidenen verhindern, die das Gesetz in Kraft gesetzt hätte.

Der Verfassungsbeschwerde kann man sich jetzt leider nicht mehr anschließen, aber immerhin 2281 Personen haben das getan und verleihen der  Verfassungsbeschwerde dadurch erhebliches Gewicht.