Pressemitteilung

von

Prof. Dr. Bernd Lucke, für die Beschwerdeführer

Bündnis Bürgerwille e.V.

zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 
zu  den Staatsanleihekäufen der EZB

18.5.2021:   Bündnis Bürgerwille bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihekäufen der EZB.

Beschwerdeführer Bernd Lucke sagte: “Unser Antrag richtete sich nur darauf, die angebliche Verhältnismäßigkeitsprüfung der EZB einsehen zu dürfen. Es ist nicht einzusehen, warum geheim bleiben muss, welche negativen Auswirkungen die superexpansive Geldpolitik der EZB hat. Leider hatte das Bundesverfassungsgericht noch nicht einmal den Mut, Transparenz für den Bürger einzufordern. Wenn die Geldpolitik der EZB keine Schäden verursacht, könnte die EZB ihre Einschätzung doch veröffentlichen.”

Lucke, der Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg ist, verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht verhindere, dass die Wissenschaft sich mit der Einschätzung der EZB befasse. “Im Ergebnis bescheinigt die EZB sich selbst, dass ihre Politik unbedenklich ist. Denn den Bundestagsabgeordneten fehlt das Wissen und die, die das Wissen haben, dürfen die Unterlagen nicht einsehen. Es ist sehr enttäuschend, dass das Bundesverfassungsgericht heute gegen eine offene und mündige Gesellschaft geurteilt hat.”

Informationen zum Rechtsstreit

Mit einem aufsehenerregenden Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen das Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) entschieden. Das BVerfG hatte der Bundesregierung u.a. auferlegt, innerhalb von 3 Monaten zu belegen, dass keine unverhältnismäßig starken wirtschaftlichen Schäden durch das Programm entstehen.  https://buendnis-buergerwille.de/staatsanleihenkaufprogramm/

Die zwischenzeitlich vorgelegten Unterlagen kann man nur als Missachtung des Verfassungsgerichts bezeichnen. Die Unterlagen sind überwiegend als geheim klassifiziert, noch nicht einmal das BVerfG kennt sie. https://buendnis-buergerwille.de/antrag/

Deswegen wurde am 5.8.2020 beim BVerfG ein Antrag auf Offenlegung der Dokumente gestellt, der heute (18.5.2021) abgelehnt wurde.